Fortsetzung
Die Ausweisung des jüdischen Friedhofs in der Herzingsgrube
- Antrag des Judenvorstands
- Joseph Blum
- Simon Katzenstein
- Ein „Cohen zadegh“
- Frankenau ist zu weit weg
- Der "Juden-Kirchhof" von 1773
- Ein „sturer Bock“
- Der Friedhof wird genehmigt
Warum ein jüdischer Friedhof?
- Heute: Priorität der politischen Gemeinde
- Juden wollen jüdischen Friedhof
- Nach Jerusalem blicken
- Sonderrolle der Kohanim
- Nutzungsverbot
- Bis zum Jüngsten Gericht
- Die Grablege der Erzväter
- Erde des Gelobten Landes
Warum ein jüdischer Friedhof in dieser Zeit und an diesem Ort?
- Deutschland als „Neues Jerusalem“
- Selbstbewusste Judenführer in Vöhl
- Günstige Lage
- Die Umzäunung
Wie verlief eine jüdische Beerdigung Mitte des 19. Jahrhunderts in Vöhl und anderswo?
- Die Begräbnisordnung
- Der Weg zum Friedhof
- Die Beerdigung
Was berichten Vöhler über jüdische Beerdigungen?
- Die Beerdigung des Joseph Laser
- „Grüß mir den Vater Abraham“
- Märchen oder Wahrheit?
- Weitere Vöhler Bräuche
- Keine Frauen, keine Kohanim
- Jüdische Beerdigungsriten
- Das Kaddisch
- Strafe für Lehrer Flörsheim
- Selbstmord als Sünde
- Die letzten Beerdigungen
Jüdische Trauergewohnheiten
- Erster Trost
- Die Trauerwoche
- Trauermonat und Trauerjahr
Schändung des Friedhofs
- „Das war keiner von uns“
- Arisierung der jüdischen Friedhöfe
- Die Grabsteine werden abgeräumt
Der jüdische Friedhof nach Kriegsende
- 46 Grabsteine blieben erhalten
- Die Anordnung der Grabmale
- Die Inschriften
- Jüdische Jahreszahlen
- Ornamentaler Schmuck
- Die Besuchssteine
Fußnoten
Literaturverzeichnis
Die Ausweisung des jüdischen Friedhofs in der Herzingsgrube
Antrag des Judenvorstands
Am 11. Januar 1830, einem Montag, erschienen Joseph Blum und Simon Katzenstein beim Vöhler Kreisrat[1] und beantragten die Anlegung eines Friedhofs für die Judengemeinde in Vöhl. Sie waren zwei der in der Regel drei ordentlich berufenen Vorsteher der jüdischen Gemeinde, die sich aus den Juden Vöhls, Basdorfs, Marienhagens und Oberwerbas zusammen setzte.
Joseph Blum
Joseph Blum war ein inzwischen 59jähriger Mann, verheiratet mit seiner Frau Hedwig, wahrscheinlich stolzer Vater des damals zehnjährigen Levi, Besitzer eines Hauses und des dazugehörigen Grundstücks und von Beruf, soweit man damals von Berufen sprechen konnte (weil es eine Berufsausbildung im heutigen Sinne nicht gab und so ziemlich jeder männliche Ortsbürger mehreren oder gar vielen Beschäftigungen nachging), Metzger und Viehhändler[2]. Seit mindestens zehn Jahren gehörte er dem Vorstand der Vöhler Juden an und war damit mitverantwortlich für den Bau von jüdischer Schule und Synagoge in den vorausgegangenen Jahren. Joseph Blum scheint ein recht selbstbewusster Mann gewesen zu sein, sicherlich stolz auf das von ihm Geleistete.
Wieso unterstellen wir diesem Mann, den wir nicht kennen, solche Eigenschaften? – Natürlich ist ein wenig Spekulation dabei, aber bei dem hier beschriebenen Besuch beim Kreisrat erscheinen er und sein Kollege Katzenstein als Männer, die wissen, was sie wollen. Es gibt ein weiteres Protokoll eines Besuchs Blums bei der Behörde aus einem der folgenden Jahre, nach dem er Unterlagen der jüdischen Gemeinde zurückgefordert hat. Und als er 1838 gefragt wurde, ob er nicht noch einmal Gemeindevorsteher werden wolle, antwortete er, er sei 68 Jahre alt, könne weder lesen noch schreiben und sei deshalb für dieses Amt (das er viele Jahre lang ausgeübt hatte) nicht geeignet. Der Verfasser dieser Zeilen hat sich beim Lesen der genannten Dokumente ein Bild von Joseph Blum gemacht und dies hier dargestellt. Die Möglichkeit eines Irrtums bei der Beschreibung der Charakterzüge sei zugestanden
Simon Katzenstein
Blums Kollege Simon Katzenstein war zehn Jahre jünger, wohnte zusammen mit seiner Frau Esther in der unteren Mittelgasse[3] die damals noch nicht so hieß, weil Straßennamen in Vöhl offiziell erst in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts eingeführt wurden, und hatte eine einjährige Tochter namens Amalie. Drei Söhne – Samuel, Abraham und Emanuel – sollten dem Ehepaar in den folgenden Jahren noch geboren werden. Vorstandsmitglied der Vöhler Juden war Simon Katzenstein nur um 1830 herum; weder früher noch später findet man seinen Namen unter denen der Vorsteher.
Ein „Cohen zadegh“
Auf Grabsteinen seiner Familienangehörigen wird Simon Katzenstein als Rabbi und Priester bezeichnet, doch leitet sich dies wohl ausschließlich daraus ab, dass er einer der „Kohanim“ ist, ein Nachfahre des Aaron, Bruder des Moses, der am Sinai mit seinen Söhnen und allen weiteren Nachfahren von Gott zu Priestern berufen wurde. Dieses Amt ist seit der Zerstörung des Tempels in Jerusalem (fast) ohne Funktion, wird aber immer noch an die Nachfahren weitergegeben. Ein Rabbiner im Sinne eines Mannes, der Gottesdienste hielt, die Funktion eines Lehrers ausübte, Trauungen oder Begräbnisse zelebrierte, war Simon Katzenstein mit Sicherheit nicht. In einem Schriftstück des jüdischen Gemeindevorstands wird er als zweiter Vorsänger bezeichnet, hatte dort also nur eine nachgeordnete Funktion.
Frankenau ist zu weit weg
Joseph Blum und Simon Katzenstein also wollten einen jüdischen Friedhof in Vöhl anlegen. Sie berichteten dem Kreisrat, dass die Vöhler Juden bisher den Totenhof in Frankenau im kurhessischen Ausland mitgenutzt hätten. Der erste Jude, der nach Vöhl gezogen sei, stamme aus Frankenau und habe bei der dortigen Gemeinde für sich und seine Nachkommen ausbedungen, dort beerdigt zu werden. Doch der Weg dorthin sei sehr weit, nehme immerhin drei Stunden in Anspruch, und überdies sei die Eder oft gefährlich breit und kaum überquerbar[4]. Deshalb sei man schon vor einigen Jahren dazu übergegangen, die verstorbenen Mitglieder der jüdischen Gemeinde mit Genehmigung des Eigentümers im Garten des inzwischen von Vöhl nach Nieder-Ense verzogenen Christian Heinze zu bestatten. Nun wolle die Gemeinde diesen Garten kaufen, um ihn auch weiterhin als Friedhof nutzen zu können. Er liege außerhalb des Dorfes und etwas erhöht, meinten sie, und so baten sie den Kreisrat, ihnen diesen Platz als Friedhof zuzuweisen und die entsprechenden Formalitäten einzuleiten.
Der Kreisrat ließ den Garten von dem Physicatsarzt – heute würde man ihn als Amtsarzt bezeichnen – auf seine Eignung hin überprüfen, und als der zu einem positiven Ergebnis kam, setzte der Kreisrat Katzenstein und Blum schon einen Monat später in Kenntnis.
Der "Juden-Kirchhof" von 1773
Reproduktion: Staatsarchiv Marburg MR 111k Vöhl
Tatsächlich wurden schon im 18. Jahrhundert Juden in Vöhl bestattet, wie der folgende „GrundRiß des Voehlischen PfarrGartens“ aus dem Jahre 1773 beweist. In der mit „C“ bezeichneten Fläche sind 5 größere und am Rand ein kleineres Rechteck zu erkennen, die Grabstellen bezeichnen.
Da vielleicht nicht jede/r Leser/in die sehr schöne Handschrift entziffern kann, sei der Text hier wiedergegeben, zunächst die Sätze auf der rechten Seite:
GrundRiß des Voehlischen PfarrGartens und des daran neuerlich angelegten JudenKirch=Hofs. auf Verlangen der Voehlischen Judenschafft aufgenommen und ausgetragen von Joh. Fried. Rohde Bergmstr aD
Voehl, den 7ten Januarii 1773.
Explicatio der Buchstaben
- Der PfarrGarten
- das Graßstück darinnen
- AckerLand zum Genüß
- Der Eingang des Gartens.
- Jacob Hegels Garten, deßen Einfarth bey „d“ befind.
- Der darinnen angelegte 14 Sthl 4 Sch 3 gl: große Juden Kirchhof, worauf sich die 6 bemerkten Gräber befinden und dessen Grenze die Punkte anzeigen.
- Die Distanz von dem Kirchhof bis ans Dorf gut 21 Sthl und bis an den Schlag z8 Sthl.
- Die vom Kirchhof nächst gelegenen Häuser des Dorfs
- Der Fahrsteg nach Marienhagen
- Ein Herrschaftlicher Garten
- Fußpfad nach Marienhagen
- Bauren Gärten
Maas=Stab von Zwanzig Ruthen
In der Karte selbst sind folgende Bezeichnungen zu erkennen:
Voehlisch Feld
Fausten Hude
Weg nach Korbach
Der Voehlische Markt
Weg nach Lauterbach
Weg nach Basdorf
Das damals übliche Längenmaß war die „Ruthe“, das Flächenmaß entsprechend die Quadratruthe, die kleinere Einheit der „Schuh“ bzw. „Quadratschuh“, die noch kleinere Einheit „gl“ kennt der Verfasser nicht. Die auf der rechten Seite benutzten Abkürzung „Sthl“ – zumal doppelt durchgestrichen - ist dem Verfasser nicht verständlich.
Zur räumlichen Orientierung mögen folgende Hinweise dienen: unten in der Mitte geht rechts der Weg zum Brunkel ab, der dann über den Hüttenberg nach Basdorf führt. links geht der heutige Günter-Sternberg-Weg ab. Wenn man nach rechts oben auf dem Hauptweg bleibt, mag der „Weg nach Lauterbach“ die heutige Nordstraße, der „Weg nach Korbach“ die Straße „Am Köppel“ sein und nach links führt dann der „Altes Feld“ genannte Weg nach Marienhagen.
Ein „sturer Bock“
Nun aber machte der Eigentümer Schwierigkeiten. Dies war nicht mehr der erwähnte Christian Heinze, sondern Georg Bock[5], der über ein Jahr lang seinem Namen insofern alle Ehre machte, als er sich als „sturer Bock“ erwies und die von Heinze übernommene Wiese, auf der schon das eine oder andere Grab eingerichtet war, nicht verkaufen wollte. Als die Gießener Bezirksregierung – inzwischen von der Angelegenheit unterrichtet – den Landratsvicar Stumpf im Januar 1831 nach dem Stand der Dinge fragte, musste jener eingestehen, nicht weitergekommen zu sein. Die jüdische Gemeinde habe einen bedeutenden Kaufpreis geboten, der zusammen mit seinen eigenen Überredungsbemühungen bei jedem anderen zum Erfolg geführt hätte, berichtete der Beamte. An Bock allerdings seien alle Argumente abgeprallt. Um die Angelegenheit zu verzögern, habe er sich durchaus auch mal verständnisvoll gezeigt und Bedenkzeit erbeten; doch die sei ergebnislos verstrichen.
Der Friedhof wird genehmigt
Gießen wies Stumpf nun an, eine Enteignung zugunsten öffentlicher Zwecke in die Wege zu leiten, wenn es nicht innerhalb von vier Wochen zu einer gütlichen Einigung komme.
Ein weiterer Schriftwechsel zu dieser Angelegenheit liegt nicht vor, doch das Ergebnis war die Ausweisung des jüdischen Friedhofs in der Herzingsgrube, etwas erhöht hinter dem Ort gelegen, leicht erreichbar von der Synagoge und den meisten von Juden bewohnten Häusern in Vöhl. Günstig gelegen auch für die Juden Marienhagens, die ihre Verstorbenen auf dem dafür vorgesehenen Wagen nur das „Alte Feld“ hinunter zu ziehen hatten, um den Bestattungsort zu erreichen. Der Friedhof wurde wohl noch 1831 ausgewiesen; die ersten Beerdigungen hatten jedoch bereits in dem vorausgegangenen Jahrzehnt dort stattgefunden.[6]
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Warum ein jüdischer Friedhof?
Heute: Priorität der politischen Gemeinde
Die Einrichtung und Unterhaltung eines Friedhofs ist für uns heute eine Angelegenheit der politischen Gemeinde. Sie stellt den Friedhof zur Verfügung, ebenso die Grabstätten; sie erlässt Friedhofsordnung und Gebührensatzung; sie ist die erste Institution, mit der die Angehörigen einer verstorbenen Person den Beerdigungstermin zu verabreden haben, weil gemeindliche Angestellte auch das Grab ausheben und anschließend wieder auffüllen. Die politische Gemeinde legt auch fest, wie lang die maximale Ruhefrist für eine Grabstätte ist und ab wann sie für eine weitere Bestattung genutzt werden kann.
Dieser kommunalpolitischen Priorität haben sich alle zu fügen: die Angehörigen von Verstorbenen wie auch die Kirchen, deren Pfarrer die Beerdigungsfeierlichkeiten meist gestalten. Warum – so mag man da fragen – sollte dies für Juden nicht ebenso gelten wie für Christen, Gläubige anderer Religionen oder Personen ohne Religionszugehörigkeit?
Juden wollen jüdischen Friedhof
Im Altertum hat es sicherlich nicht immer ausschließlich jüdische Friedhöfe gegeben, nicht in Israel und noch weniger in anderen Ländern. Aber wie in anderen Religionen auch gab es im Judentum das dringende Bedürfnis nach einem Friedhof, der nach den religiösen und kulturellen jüdischen Bedürfnissen und mindestens vermeintlichen Notwendigkeiten eingerichtet ist.
Nach Jerusalem blicken
Da gibt es zum Beispiel die Tradition, die Füße der Toten nach Südosten – in Richtung auf Jerusalem – auszurichten. Bei vielen jüdischen Friedhöfen ist das anders, aber immerhin ist dies eine Tradition.
Sonderrolle der Kohanim
Oder es ist aus rituellen Gründen notwendig, separate Eingänge für die bereits erwähnten „Kohanim“ vorzusehen, die bei Beerdigung ihrer Angehörigen nicht an anderen Gräbern vorbei gehen dürfen, weil sie dies unrein machen würde. Es gibt jüdische Friedhöfe, bei denen es keine solchen separaten Eingänge gibt oder auf denen in der Nähe solcher Eingänge keine Grabstätten für die Angehörigen dieser Kohanim mehr eingerichtet werden können.
Nutzungsverbot
Drittens dürfen jüdische Friedhöfe nicht kommerziell genutzt werden, und zumindest bis ins vorige Jahrhundert hinein war es auch auf deutschen Friedhöfen üblich, die Grasflächen an ortsansässige Bauern zu verpachten. Allerdings haben auch die Vöhler Juden diese Regel nur dann eingehalten, wenn sie ihnen gerade eingefallen war. Aus den Gemeindeakten geht hervor, dass über viele Jahre hin der Pachterlös für das Friedhofsgras auf der Einnahmenseite der Jahresrechnungen verbucht wurde. 1855 war dies immerhin ein Betrag von 1 ½ Gulden, den man von dem Pächter Karl Bangert bekam. 1861 amtierte ein jüdischer Gemeindevorstand, dem Baer Stern und L. Schönhof angehörten und der das jüdische Nutzungsverbot nun realisieren wollte. [7]
Bis zum Jüngsten Gericht
Viertens schließlich passt eine zeitlich begrenzte Ruhefrist nicht zu der jüdischen Vorstellung, dass der Verstorbene auf ewige Zeiten – eben bis zum Tag des „Jüngsten Gerichts“ – ein Anrecht auf seinen Bestattungsplatz hat. Doch auch auf den deutschen Friedhöfen gab es sicherlich nicht immer eine auf 30, 40 oder 50 Jahre begrenzte Ruhezeit, und über Sonderregelungen für Angehörige der jüdischen Religion könnte man sicherlich auch heute mit den Kommunen reden. Ein einziger dieser erwähnten vier Gründe wird es also nicht sein, wenn Juden danach strebten, eigene Friedhöfe einzurichten. Aber alle genannten und weitere Aspekte zusammen begründen dieses Bedürfnis.
Die Grablege der Erzväter
In Thora und Bibel wird die Bedeutung deutlich, die dem Begräbnisplatz beigemessen wird. Abraham zum Beispiel erwarb eine Höhle auf einem Acker bei Hebron als Familiengrab, wo er seine Frau Sara beerdigte[8], und auch er selbst wurde dort bestattet[9]. Jakob bestand darauf, dass seine Leiche von Ägypten dorthin überführt wurde, wo inzwischen auch sein Vater Isaak und seine Mutter Rebekka sowie seine erste Frau Lea beerdigt worden waren[10], und beim Auszug aus Ägypten „belasteten“ sich die Juden mit den Gebeinen Josefs, die sie in ein anderes Familiengrab brachten[11].
Erde des Gelobten Landes
Für Juden ist es von besonderer Bedeutung, im Land Israel bestattet zu werden. Die Vorstellung von der Auferstehung war einmal auf dieses Land begrenzt oder sie sollte auf jeden Fall dort beginnen. Heute sieht man dies wohl nicht mehr so eng, doch zumindest symbolisch lassen sich Juden immer noch gern in der Erde des „Gelobten Landes“ bestatten, indem sie sich ein Säckchen mit Erde aus Israel in den Sarg legen lassen.
Diese Tradition ist für Vöhl zwar nicht verbürgt, doch ist zu vermuten, dass auch Vöhler Juden eine solche Grabbeigabe in die Särge ihrer Angehörigen gelegt haben.
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Warum ein jüdischer Friedhof in dieser Zeit und an diesem Ort?
Deutschland als „Neues Jerusalem“
Der Friedhof der jüdischen Gemeinde Vöhls, Basdorfs, Marienhagens und Oberwerbas – ob Juden aus dem letztgenannten Ort dort bestattet wurden, ist unbekannt – wurde ungefähr zur selben Zeit wie jüdische Schule (1827) und Synagoge (1829) eingerichtet. Die Lebensverhältnisse der Juden in Deutschland, besonders im Großherzogtum Hessen-Darmstadt und damit in Vöhl, hatten sich in dieser von Aufklärung und bürgerlicher Emanzipation geprägten Zeit sehr verbessert. Sie bekannten sich offen zu ihrer anderen Religion, und die Mitbürger ließen dies ganz offensichtlich zu. Von Deutschland sprach man unter den Juden der damaligen Zeit sogar von einem „neuen Jerusalem“.
Selbstbewusste Judenführer in Vöhl
Ein Weiteres mag eine Rolle gespielt haben: Offensichtlich wurde die Vöhler jüdische Gemeinde in jenen Jahren von Personen geführt, die das Selbstbewusstsein, den Mut und die Kraft hatten, all dies anzupacken und in die Tat umzusetzen. Ob dies nun die Gemeindevorsteher waren, bei deren Auswahl die staatliche Obrigkeit beteiligt war, oder ob andere aus dem Hintergrund heraus erfolgreich agierten, ist unbekannt. Wie wir aus den Streitigkeiten um die Finanzierung von Schule und Synagoge wissen, gehörten die Basdorfer jüdischen Familien – die Kaisers, Löwensterns und Külsheimers – wohl nicht zu den Förderern dieser Einrichtungen. Neben dem schon erwähnten Joseph Blum scheinen Ascher und Selig Rothschild, Selig und Baer Stern, vielleicht auch einzelne Männer aus den Familien Kugelmann und Katzenstein zu diesen treibenden Kräften gehört zu haben. Mehrmals ist in den vorliegenden Akten von Zuwendungen Ascher Rothschilds die Rede, wenn er auch sicherlich nicht im Übermaß gespendet hat. Anderenfalls hätte es die Auseinandersetzungen mit den Basdorfer Glaubensbrüdern sicherlich nicht gegeben. (Sie hatten moniert, dass Rothschild weniger gegeben hätte als vorher zugesagt.)
Günstige Lage
Den Platz für den Friedhof hatten sich die Juden in den 20er Jahren des 19. Jahrhunderts offensichtlich selbst ausgesucht. Er lag etwas erhöht und außerhalb des Dorfes (was den Vorgaben des Talmud entspricht), nicht weit entfernt von jenen Teilen des Ortes, in denen die Juden hauptsächlich wohnten; nach den heutigen Straßenbezeichnungen sind dies: Arolser Straße, Mittelgasse und Schulberg. Auch für die Juden Marienhagens lag er recht günstig: Der kürzeste Verbindungsweg durch das Alte Feld ist nicht einmal drei Kilometer lang.
Die etwas erhöhte Lage ist für jüdische Friedhöfe erwünscht. Der Tempelberg bei Jerusalem zum Beispiel war eine über Jahrhunderte bei Juden sehr beliebte Begräbnisstätte. Sowohl dieser Bestattungsort als auch das erwähnte Abrahamsche Erbbegräbnis bei Hebron lagen auch außerhalb der genannten Städte. Dies mag als ein Unterschied zu christlichen Friedhöfen betrachtet werden, die doch sehr häufig mitten im Ort rund um die Kirche angelegt wurden.
Die Umzäunung
Eiserner Zaun
Jägerzaun
Neuer Zaun 2009
Der Vöhler Friedhof war wohl immer, wie noch heute, von einem Zaun umgeben; möglicherweise handelte es sich früher einmal um ein Eisengitter, wie der Schmied Wilhelm Schmal berichtete, heute ist es ein „Jägerzaun“. 1864 plante der Gemeindevorstand den Zaun an dem Weg zum Alten Feld hin durch eine Mauer zu ersetzen, doch ist dies wohl nicht realisiert worden.
1911 scheint der Zaun etwas marode geworden zu sein, denn die Vorstandsmitglieder Ferdinand Kaiser, Abraham Blum und Emanuel Katzenstein, formulieren in ein Sitzungsprotokoll: „...Man soll, wenn wieder eine Reparatur notwendig ist, diese machen, indem es für uns ein Heiligtum ist.” Unklar ist, ob diese Aufgabe von der jüdischen oder der politischen Gemeinde ausgeführt werden sollte.
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Wie verlief eine jüdische Beerdigung Mitte des 19. Jahrhunderts in Vöhl und anderswo?
Die Begräbnisordnung
Im März 1844 legte die Regierung in Gießen den Vorständen der jüdischen Gemeinden in ihrem Bereich – und damit auch dem Vorstand der Vöhler Gemeinde – eine mit dem Großhessischen Rabbiner der Provinz Oberhessen abgestimmte Begräbnisordnung vor und bat um Stellungnahme. Dreißig Artikel umfasste das Regelwerk.
Da diese Begräbnisordnung einen interessanten Einblick in jüdische Begräbnisse gibt und uns recht anschaulich darüber informiert, wie auch in Vöhl, Basdorf und Marienhagen Jüdinnen und Juden beerdigt wurden, sei sie hier vorgestellt.
Die Gemeindevorstände oder die in jüdischen Gemeinden über Jahrhunderte hin üblichen Begräbnisgesellschaften sollten die Bestattungen zusammen mit dem Gemeindediener vorbereiten und durchführen. Die medizinisch-polizeilichen Vorschriften sollten eingehalten werden; sie sind nicht näher erläutert, doch ging es wohl um die Zeitspanne zwischen Tod und Beerdigung sowie um die Behandlung des Leichnams. Das Aussehen von Leichenwagen und Leichenbahre wurde beschrieben. Für Vöhl wissen wir, dass es eine Bahre gab, die an Haken an der Südostseite der Synagoge im „Gässchen“ zum Kirle hin angebracht war.
Der Weg zum Friedhof
Für Leichenträger und –begleiter waren schwarze Kleidung und Hut vorgeschrieben. Im Trauerzug sollten dem Sarg mit der Leiche zunächst die Verwandten, dann der eventuell anwesende Rabbiner, Vorsänger oder Lehrer und die Vorsteher der jüdischen Gemeinde folgen.
Da es in Vöhl keinen Rabbiner gab und rituelle Handlungen in der Regel vom Lehrer durchgeführt wurden, wird er also den Verwandten gefolgt sein. Wenn die Leichen, wie in Vöhl, auf einer Bahre getragen wurden, sollten doppelt so viele Leichenträger, wie zum Tragen erforderlich, eingesetzt werden, um einen Wechsel der Träger, der gleichzeitig und geordnet zu geschehen hatte, zu ermöglichen. Innerhalb des Ortes sollte ein solches Abwechseln der Träger nur im Notfall stattfinden. Wenn ein Leichenwagen zum Einsatz kam, sollte diesem ein feierliches „Conduct“, bestehend aus acht erwachsenen Gemeindegliedern, „paarweise und langsamen, geordneten Schrittes“ folgen. Alle Gemeindemitglieder vom 18. bis 60. Lebensjahr hatten einer Aufforderung des Gemeindevorstandes zum Tragen oder Begleiten einer Leiche Folge zu leisten. Der Gemeindevorstand hatte die Reihenfolge der Personen festzulegen und streng einzuhalten.
Die Beerdigung
Das Begräbnis auf dem Friedhof selbst sollte in möglichster Stille erfolgen. Laut sprechen durfte nur der Rabbiner oder eine andere vom Gemeindevorstand beauftragte Person. Ausdrücklich betont wurde, dass die anderen Teilnehmer am Begräbnis die Gebete nur leise mitsprechen durften.
Der Vöhler Vorstand, der 1844 aus Bär Stern[12], Simon Kugelmann[13] und Isaak Rothschild[14] bestand, stimmte dem Konzept zu, merkte aber an, dass die Gemeinde keinen Leichenwagen kaufen könne und es deshalb wie bisher Sache der Angehörigen sein solle, bei Bedarf Verträge über die Benutzung eines solchen Wagens abzuschließen.
Da es in Vöhl keinen Rabbiner gab, wurde die Beerdigung auf dem Friedhof wahrscheinlich in der Regel vom Lehrer, manchmal vielleicht auch von einer anderen vom Religionsvorstand beauftragten männlichen Person vorgenommen. Dies galt sicherlich vor allem für die Zeit nach 1922, da dann der Lehrer, wie es sich der damals amtierende Louis Meyer von der vorgesetzten Behörde bestätigen ließ, das Kultusamt nicht mehr ausführen musste. Hermann Mildenberg und vielleicht auch Bernhard Frankenthal kamen dafür nach unserem derzeitigen Informationsstand am ehesten in Frage. Möglicherweise holte man auch den jüdischen Lehrer Stern aus Frankenberg, der in Vöhl auch den jüdischen Religionsunterricht erteilte.
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Was berichten Vöhler über jüdische Beerdigungen?
Die Beerdigung des Joseph Laser
Aus einem Bericht der Corbacher Zeitung haben wir von einer einzigen Beerdigung etwas ausführlichere Informationen. Anlässlich der Beisetzung des seit 1882 amtierenden Lehrers Joseph Laser, der im November 1906 während der Verlobung einer Tochter des Kaufmanns Abraham Blum abends um neun Uhr einen Toast ausbringen wollte und in eben dem Moment einem Herzschlag erlegen war, hielt der jüdische Lehrer Plaut aus Frankenberg – auch dort gab es also wohl keinen Rabbiner – die Traueransprache. Außerdem sprachen der Vöhler evangelische Pfarrer Kahler und ein Vertreter der Lehrerschaft auf Kreisebene.
„Grüß mir den Vater Abraham“
Obwohl an jüdischen Beerdigungen bis in die Dreißiger Jahre des 20. Jahrhunderts hinein auch Christen teilgenommen haben, liegen uns bisher nur Berichte von Personen vor, die damals als Kinder die eine oder andere Beobachtung machten, vielleicht auch dem doch etwas fremd anmutenden Ritus heimlich zuschauten.
Allen Berichten gemeinsam ist, dass ein Mann, wohl der Vorbeter, dem Verstorbenen auf dem Friedhof oder auch auf dem Weg dorthin zugerufen habe: „Grüß mir den Vater Abraham!“, und dass alle anderen im Dialekt ergänzt hätten: „Von mir auch!“ Durch jüdische Literatur werden solche Sätze nicht bestätigt, doch wird dort erwähnt, dass sich manchmal regionale Gebräuche entwickelt hätten. Wenn der Leichenwagen einen Toten von Marienhagen nach Vöhl brachte, sollen die Teilnehmer am Trauerzug immer wieder den erwähnten Satz gerufen und andere die entsprechende Antwort gegeben haben.
Märchen oder Wahrheit?
Eine sehr seltsam anmutende Sitte wird von mehreren Personen erzählt: Der Leichnam einer vor dem Sabbat gestorbenen Person, deren Leiche über den Feiertag hinweg im Haus aufgabahrt bleiben musste, sei an der Tür aufgehängt und geschlagen worden. Die Begründung: Die Toten hätten durch ihren Tod den Sabbat geschändet und würden dafür bestraft.
Von den drei Männern, die von dieser Sitte berichteten, war allerdings einer noch nicht geboren, als die Person starb, von deren Tod er erzählte; er hatte es also von anderen gehört. Der zweite war gerade mal drei Jahre alt, als der erzählte Todesfall eintrat. Der Dritte berichtete nur allgemein von diesem Brauch, ohne einen bestimmten Fall zu nennen.
Eine Überprüfung der von den Zeugen genannten Fälle (Regine Schönthal, Marienhagen; Samuel Katzenstein I, Vöhl) ergab, dass die betreffenden Personen tatsächlich an einem Freitag, also direkt vor Beginn des Sabbat, gestorben sind. Kenner der jüdischen Riten, die hierzu befragt wurden, kannten einen solchen Brauch nicht. Einige schlossen ihn mit Verweis auf religiöse Grundsätze des Judentums aus, andere meinten, dass es auch im Judentum sehr seltsame Richtungen gegeben habe und noch gebe. Möglich erscheint allerdings auch, dass man sich mit einem rituellen, vielleicht nur angedeuteten Schlagen begnügt hat. Nicht im Einklang steht diese Sitte allerdings mit der großen Achtung, die Juden dem Körper eines Toten entgegenbringen.
Ein Fazit im Hinblick darauf, ob es diesen Brauch wirklich gab, gibt es nicht. Skepsis ist jedenfalls angebracht. Antisemitisches oder allgemein fremdenfeindliches Denken im Umfeld derer, die darüber berichteten, mag zum Erfinden solcher Geschichten beigetragen haben. In der Erinnerung wird Gehörtes manchmal zu etwas vermeintlich Erlebtem. Die oft anzutreffende menschliche Eigenschaft, Gehörtes oder Gesehenes zu dramatisieren und zu verzerren, mag ein Übriges dazutun.
Weitere Vöhler Bräuche
Ebenfalls nicht durch Literatur über das Judentum belegt ist der von einer Vöhlerin erzählte Brauch, dass der Vorbeter oder Lehrer während der Beerdigungszeremonie auf einem Aschesack stand. Asche als Vergänglichkeit Symbolisierendes, den Rest von Gewesenem darstellend, das leuchtet ein, begründet aber doch vielleicht auch nur einen regionalen Brauch.
Einer der Zeitzeugen berichtet von zwei Grabbeigaben für Juden; man habe ihnen einen Beutel mit Silbergeld (allerdings nur bis zum 1. Weltkrieg) und einen weiteren mit Kieselsteinen ins Grab gelegt. Das Geld – so der Zeuge - sollte als Wegzehrung dienen, und mit den Kieselsteinen sollte sich der Verstorbene am Himmelsfenster bemerkbar machen. Bei dem Beutel mit Kieselsteinen könnte es sich auch um die bereits erwähnte Erde aus Israel gehandelt haben.
Keine Frauen, keine Kohanim
Einigkeit bestand bei den hiesigen Zeitzeugen darüber, dass nicht alle Juden an Beerdigungen teilnahmen. Weibliche Angehörige seien zu Hause geblieben. Dies mag so gewesen sein. Jüdischen Frauen ist das Betreten des Friedhofs zwar nicht verboten, doch wird in der Literatur zu jüdischen Begräbnissen häufig darauf hingewiesen, dass Frauen der Beerdigung fern bleiben, um allzu rührende Trauerszenen zu vermeiden. Tränen seien den Angehörigen zwar gestattet, aber auch die Angehörigen sollten sich möglichst ruhig und würdevoll verhalten.
In der Regel nahmen die Nachfahren des Aaron, die Gott als Priester eingesetzt, nachdem er Moses die Gesetzestafeln gegeben hatte, nicht an Beerdigungen teil. Sie sollen mit Toten nicht in Berührung kommen (Ausnahmen gelten nur bezüglich der Eltern, Kinder und des Ehegatten) und auch nicht den Friedhof betreten. Von den Vöhler jüdischen Familien zählten sich die Katzensteins zu diesem Stamm des Aaron. Allerdings sei wiederholend angeführt, dass diese Priesterschaft seit der Zerstörung des Tempels nicht mehr ausgeübt wird. Die Männer aus dieser Familie nehmen nur noch sehr wenige kultische Aufgaben wahr, sprechen zum Beispiel den Segen über die Gemeinde und haben über das Übliche Hinausgehende Reinheitsgebote zu berücksichtigen; dies betrifft eben vor allem auch den Umgang mit Toten. Angehörige dieser Familie standen bei Beerdigungen auf dem Friedhof abseits von den anderen und oft auch nicht in der Nähe von Gräbern. Hin und wieder hatten sie einen separaten Eingang zum Friedhof, der es ihnen ermöglichte, an der Bestattung eines nahen Angehörigen wenigstens aus der Entfernung teilzunehmen, ohne an einem Grab vorbeigehen zu müssen.
Jüdische Beerdigungsriten
Der jüdische Ritus schrieb die Bestattung ursprünglich für den Todestag vor. Diese Regel wurde im Laufe der Zeit gelockert, doch zumindest in Israel finden Beerdigungen üblicherweise am Tag nach dem Tode statt.
Als Sarg diente auch in Vöhl eine einfache Holzkiste; Särge aus Edel- oder Eichenholz sind Juden fremd. Der Leichnam wird einfach bekleidet, manchmal mit einem seit Jahrzehnten für diesen Zweck aufgehobenen Totenhemd. Der männliche Leichnam wird zusätzlich in den Tallit, den Gebetsmantel, gehüllt. Während der Beerdigung reißen sich die Angehörigen ein Kleidungsstück ein. Heute handelt es sich dabei häufig nur um ein Stoffstück, das man vorher zum Zerreißen an der Kleidung befestigt hat.
Die wichtigste Handlung bei der Bestattung ist das Beten des „Kaddisch“ durch den ältesten Sohn oder ein anderes männliches Familienmitglied. Der Tod spielt in diesem Gebet keine besonders wichtige Rolle; im Mittelpunkt steht die Verherrlichung Gottes. Weil dieses Gebet einen kleinen Einblick in die jüdische Religion gibt, auch die Nähe zu christlichem Denken illustriert, sei es hier in einer der vielen Übersetzungen angeführt. Gebetet wird es allerdings normalerweise in aramäischer Sprache.
Das Kaddisch
Erhoben und geheiligt,
sein großer Name,
in der Welt die er erneuern wird.
Er belebt die Toten,
und führt sie empor zu ewigem Leben,
Er erbaut die Stadt Jiruschalajim
und errichtet seinen Tempel auf ihren Hoehen,
Er tilgt die Goetzendienerei von der Erde
und bringt den Dienst des Himmels wieder an seine Stelle,
und regieren wird der Heilige,
gelobt sei er,
in seinem Reiche und in seiner Herrlichkeit,
in eurem Leben und in euren Tagen
und im Leben des ganzen Hauses Israel
schnell und in naher Zeit,
Und sprechet: Amejn.
Sein großer Name sei gelobt,
in Ewigkeit und Ewigkeit der Ewigkeiten!
Es sei gelobt und verherrlicht
und erhoben und gefeiert
und hocherhoben und erhoeht
und gepriesen der Name des Heiligen,
gelobt sei er,
hoch hinaus über jede Lobpreisung und jedes Lied,
jede Verherrlichung und jedes Trostwort,
welche jemals in der Welt gesprochen,
Und sprechet: Amejn.
Es sei der Name des EWIGEN gelobt,
von nun an bis in Ewigkeit!
Es sei Fülle des Friedens vom Himmel herab,
und Leben,
über uns und über ganz Israel,
Und sprechet: Amejn.
Meine Hilfe kommt vom EWIGEN,
dem Schoepfer des Himmels und der Erde.
Der Frieden schafft in seinen Hoehen,
er schaffe Frieden unter uns und ueber ganz Israel,
Und sprechet: Amejn.
Strafe für Lehrer Flörsheim
Ein weiterer Todesfall in der jüdischen Gemeinde fand Eingang in die Berichterstattung der Corbacher Zeitung vom 17. Dezember 1913. Sarah Kugelmann wurde in jenem Jahr von dem Lehrer Julius Flörsheim beerdigt. Gegen diesen wurde Strafbefehl erlassen, weil er den Leichnam bestattete, ohne sich vergewissert zu haben, dass die Ortspolizeibehörde den Leichenschein ausgestellt hatte. Flörsheim erhob Einspruch, weil dies Sache der Angehörigen oder der Hausgenossen, nicht aber die des Lehrers sei. Obwohl das Gericht ihm zugestehen musste, dass das Gesetz lückenhaft sei, verurteilte es ihn zu einer Mark Strafe, weil er als Religionsdiener für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zu sorgen habe.
Selbstmord als Sünde
Selbstmörder werden nach jüdischem Ritus möglichst unauffällig am Rand des Friedhofs, entfernt von den anderen Grabstellen, bestattet, da ihr Handeln als Sünde gesehen wird. Von einem Juden – Louis Friedrich Blum - ist bekannt, dass er sich selbst getötet hat. Sein Grabstein steht heute mitten unter den anderen; ob dies auch ursprünglich so war, ist unbekannt. Möglicherweise war das Grab ursprünglich an ganz anderer Stelle, am Rand des Friedhofs.
Die letzten Beerdigungen
Einer der letzten auch für den jüdischen Friedhof zuständigen Totengräber war Heinrich Schmidt aus dem Friedhofsweg.
In den 30er Jahren wurden Frida Blum, Levi Mildenberg, Salomon Mildenberg und Bernhard Frankenthal auf dem Vöhler jüdischen Friedhof bestattet.
Die letzte Beerdigung wurde Anfang März 1940 durchgeführt, und zwar handelte es sich um die der am 2. März an einem Schlaganfall verstorbenen Emma Frankenthal, deren Name von den Behörden zu Esther Sara umgeändert worden war. Kurz nach dem Tod der alten Frau wurde deren Tochter Bertha von Vöhl nach Osten deportiert; ihre Spur verlor sich in Minsk.
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Jüdische Trauergewohnheiten
Bezüglich dieser Thematik können wir uns nicht auf Berichte aus Vöhl beziehen. Deshalb kann nur allgemein darüber berichtet werden, welche Gebräuche es unter Juden gibt. Fromme Vöhler Juden werden zumindest in einigen Punkten entsprechend diesen Regeln gehandelt haben.
Eine dieser Regeln ist, dass der Sohn eines Verstorbenen ein Jahr lang täglich das Kaddisch sagt, und zwar nie allein, sondern stets im Rahmen eines Gottesdienstes, bei dem nach jüdischem Gesetz mindestens zehn Männer teilnehmen müssen. (Es kann unterstellt werden, dass dies in Vöhl nicht so gewesen ist; soweit wir dies wissen, gab es zumindest in den 20er und 30er Jahren keine täglichen Gottesdienste.)
Die nächsten Angehörigen sind in der Zeit vor dem Begräbnis von religiösen Verpflichtungen befreit, um sich dem Verstorbenen ganz widmen zu können. Fleisch und Wein sollen nicht verzehrt, lederne Kleidung nicht getragen werden. Haare schneiden und Rasieren sind in dieser Zeit ganz verboten.
Erster Trost
Direkt nach der Beerdigung sind erstmals Trostworte gegenüber den Angehörigen erlaubt. In streng orthodoxen Gemeinden bilden die Trauergäste ein Spalier, durch das die nächsten Verwandten hindurch gehen. „Gott tröste euch inmitten aller übrigen Trauernden Zions und Jerusalems“, ist der traditionelle Trostspruch, der bei dieser Gelegenheit gesagt wird.
Nach der Beerdigung gibt es keinen „Beerdigungskuchen“, keine Einladung zu einem Zusammensein. Allerdings versorgen die Nachbarn und Freunde die Trauernden an diesem Tag mit Nahrungsmitteln.
Die Trauerwoche
Dem Tag der Beerdigung folgt die „Schiwa“ (= die sieben Tage), die Trauerwoche, in der die Angehörigen zusammen bleiben und das Trauerhaus nicht verlassen. Gemeindemitglieder besuchen sie, beten mit ihnen, und es sind auch Gottesdienste möglich. Nur zum Sabbat-Gottesdienst – und auch dann nur eingeschränkt – verlassen sie in dieser ersten Woche das Haus und gehen in die Synagoge. Dem Beruf nachgehen darf der fromme Jude nur, wo dies unvermeidlich ist.
Trauermonat und Trauerjahr
Die Trauerzeit ist damit noch nicht vorbei. Die Schlochim (= dreißig) dauert dreißig Tage, vom Tag der Beerdigung an berechnet. Die Angehörigen nehmen in dieser Zeit nicht an Hochzeiten oder Tanzveranstaltungen teil; auch Kino- oder Theaterbesuche sollen unterbleiben. Wenn Vater oder Mutter sterben, dauert diese Trauerzeit ein Jahr. Während dieses Trauerjahres brennt ein Ewiges Licht im Haus des Verstorbenen.
Am Jahrestag des Todes ist „Jahrzeit“. Im Rahmen eines Gottesdienstes sprich der Sohn das Kaddisch. Und nach jüdischem Ritus soll dies alljährlich so sein, so lange der Sohn lebt.zurück zum Anfang ^
Schändung des Friedhofs
„Das war keiner von uns“
Ein erstes Mal wurde der jüdische Friedhof 1935 oder 1936 geschändet, indem Grabsteine umgeworfen wurden. Im Zuge einer Untersuchung nach dem Kriege verlangten die Besatzer vom damaligen Pfarrer eine Stellungnahme, der schriftlich erklärte, dass es in Vöhl nie Übergriffe gegen Juden gegeben habe und auch die Friedhofsschändung nicht von Ortsbürgern, sondern von Jugendlichen aus Nachbarorten verübt worden sei. Nun wissen wir nicht, wer die Grabsteine umgeworfen hat; Gewalthandlungen gegen Juden hat es allerdings auch in Vöhl gegeben, von denen auch der Pfarrer gewusst haben wird. Deshalb ist zumindest als wahrscheinlich zu unterstellen, dass auch die Grabsteine von ortsansässigen Männern oder Jungen umgestoßen wurden.
Arisierung der jüdischen Friedhöfe
Ab Juni 1940 kümmerte sich der Regierungspräsident um die jüdischen Friedhöfe. Sie hätten „räumlich eine unverhältnismäßig große Ausdehnung“ genommen und sollten der deutschen Wirtschaft zugeführt werden, wie es in einer Akte vom 15. Juni jenes Jahres hieß. Man sprach von einer „Arisierung der Friedhöfe“; in Notfällen seien Umbettungen vorzunehmen; die Kosten solle der jüdische Kultusverein tragen. Noch Ende 1940 bestand der jüdische Totenhof in Vöhl; Eigentümer sei „die israelitische Gemeinde in Vöhl“, heißt es in einem Dokument vom Dezember.
Im Februar 1941 schloss der Regierungspräsident neben den Friedhöfen in Frankenau, Gemünden, Altenlotheim, Grüsen, Battenfeld, Frohnhausen und Oberasphe auch den in Vöhl. Als einziger jüdischer Friedhof im Kreisgebiet sollte der in Frankenberg bestehen bleiben.
Im April desselben Jahres erkundigte sich der Frankenberger Landrat angelegentlich beim Vöhler Bürgermeister über den jüdischen Friedhof: Wie groß er sei, eine wie große Fläche noch nicht belegt sei, wie groß die Fläche sei, auf der die Gräber länger als 30 Jahre bestehen. Der Bürgermeister antwortete so gut er konnte und das Gesundheitsamt erklärte noch im selben Monat, keine Bedenken gegen eine neue Nutzung zu haben.
Die Grabsteine werden abgeräumt
Zu einem nicht bekannten Zeitpunkt wurden alle Grabsteine abgeräumt und in die Basdorfer Straße transportiert. Dort sollten sie bei Baumaßnahmen verwendet werden. Eine große Zahl von Grabsteinen ist auf diese Weise verschwunden. Ob sie in einem der Häuser oder beim Straßenbau genutzt wurden, ist unbekannt. Auch hierzu wurde der Gemeindepfarrer nach dem Kriege gefragt und gab an, dass man sich dabei nichts Besonderes gedacht habe. Auch die Grabsteine von christlichen Verstorbenen würden seit alten Zeiten bei Baumaßnahmen verwendet. Eine antijüdische Haltung sei der Bevölkerung deshalb nicht zu unterstellen.
Ganz ähnlich wurde übrigens in Naumburg verfahren. Dort hatte man die Grabsteine ebenfalls abgeräumt, sie zerschlagen und teilweise zu Pflastersteinen im Straßenbau in der Ortslage benutzt. Die aus den Steinen herausgelösten Marmorplatten sollen mit der Inschrift nach oben im Straßenraum verlegt worden sein. Und auch dort hat man wohl einen Teil der Steine beim Hausbau benutzt.[15]
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Der jüdische Friedhof nach Kriegsende
46 Grabsteine blieben erhalten
46 Grabsteine sind heute noch auf dem jüdischen Friedhof. Nach dem Kriegsende – in der Zeit der Besatzung durch die Amerikaner - wurden die übrig gebliebenen zurück gebracht und wieder aufgestellt. Natürlich fehlen viele Steine. Die Zahl der Jüdinnen und Juden, die in der Zeit zwischen der Einrichtung des Friedhofs im Jahre 1830 und der letzten Beerdigung im Jahre 1940 in Vöhl starben und bestattet wurden, kann nicht genau ermittelt werden; es werden aber weit über hundert, vielleich an die zweihundert gewesen sein. Paul Arnsberg schreibt in seinem Buch über die jüdischen Gemeinden in Hessen, im Februar 1967 seien es noch 60 bis 70 Grabsteine gewesen. Dass zwischen 1967 und heute noch einmal ca 15 bis 25 Grabsteine verschwunden sind, ist zu bezweifeln. Arnsberg hat – wenn er überhaupt in Vöhl war – die Zahl wohl nur geschätzt, die Steine aber nicht gezählt.
1964, so zeigen es Bilder, die von der Polizei aufgenommen wurden, waren wieder zahlreiche Grabsteine umgefallen. Wahrscheinlich hatte man sie nicht fest genug in der Erde verankert. Als die Polizei drei Jahre später wieder fotografierte, standen alle Steine sehr ordentlich dort, wo sie auch heute noch stehen. Die Polizei erkundigte sich beim damaligen Vöhler Bürgermeister Hermann Huffert, der erklärte, dass Max Mildenberg, der sich häufig in Vöhl aufhalte, die Grabsteine wohl wieder aufgerichtet oder dies doch zumindest veranlasst habe.
Die Anordnung der Grabmale
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Die heute noch vorhandenen Steine stehen mit Sicherheit nicht am richtigen Platz. Einige wurden bei der Wieder-Aufstellung zu tief eingegraben, so dass Teile der Inschrift nicht mehr zu erkennnen sind. Ein Stein ist verkehrt herum eingegraben.
Die Steine sind heute in 11 Reihen angeordnet; in einigen Reihen stehen nur zwei, in den anderen bis zu 9 Grabsteine. Dass die älteren Steine nahe beim Dorf, die neueren zum Feld hin stehen, scheint Absicht gewesen zu sein. Möglicherweise hat man zumindest versucht, die Steine ungefähr dorthin zu stellen, wo sie sich vorher befanden. Diesen Eindruck gewinnt man auch, wenn man sieht, dass zumindest in zwei Fällen die Grabsteine von Ehegatten nebeneinander stehen: die von Emanuel und Fanny Katzenstein sowie die von Samuel Katzenstein und seiner ersten Frau Fanny. Die Steine von Rosa Külsheimer und ihrer Tochter Selma wurden ebenfalls nebeneinander platziert. Den Stein von Rosas Mann Bendix hat man allerdings nicht dazu gestellt. Weit auseinander stehen auch die Steine von Moritz Rothschild und seiner Frau Karoline. Bei den Ehepaaren Katzenstein wie auch bei den Rothschilds fällt auf, dass man die selben Steine benutzt hat.
Ansonsten sind die Grabmale sehr verschieden gestaltet. Dies mag mit dem Geschmack der Angehörigen und mit deren Geldbeutel zu tun gehabt haben, sicherlich aber auch damit, welcher Steinmetz den Stein jeweils geschaffen hat.
Einige Steine hatten eine Marmor- oder Steinplatte, die in den meisten Fällen verschwunden ist. Christiane Kupski, geb. Hilmes, die über den Vöhler Friedhof gearbeitet hat, stellt fest, dass in Marienhagen in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts dieselben Steine verwendet wurden. Dies könnte ein Anhaltspunkt für Vermutungen darüber sein, welchen Verstorbenen die Steine gewidmet sind.
Ganz alte Steine haben nur eine hebräische Inschrift. Auf einigen Steinen ist entweder auf der anderen Seite oder unter dem hebräischen Text eine deutsche Inschrift zu lesen. Einige der neuesten Steine weisen nur noch den deutschen Text auf.
Die Inschriften
Fast alle Grabinschriften beginnen sowohl in der deutschen als auch in der hebräischen Version mit „Hier ruht“ oder „Hier liegt begraben“. In der hebräischen Inschrift wird dies stets durch zwei Schriftzeichen abgekürzt. Es folgt meist der Name, wobei hier oft nicht der Name genannt ist, mit dem man die Person im täglichen Leben angesprochen hat, sondern ein zweiter Name. Während der erste Name, der in der deutschsprachigen Inschrift genannt ist, oft ein bei uns üblicher Name ist (z.B. Bernhard, Hermann, Moritz), erscheint uns der zweite Name in der Regel fremd, da er jüdische, meist biblische Wurzeln hat.
Nach dem Namen des oder der Verstorbenen wird der Vatersname angefügt.
Die Schlussformel ist auf allen Grabsteinen identisch: „Seine Seele möge eingebunden sein in das Bündel des Lebens.“ Dieser Vers geht nach Meinung von Paulgerhard Lohmann und Jeschied Ogdan[16] zurück auf 1. Samuel 25, 29, wo es heißt: „Und wenn sich ein Mensch erheben wird, dich zu verfolgen und dir nach dem Leben zu trachten, so soll das Leben meines Herrn eingebunden sein im Bündlein der Lebendigen bei dem Herrn, deinem Gott, aber das Leben deiner Feinde soll er fortschleudern mit der Schleuder.“ Dieser die Erhaltung des natürlichen Lebens meinende Vers sei, so die beiden Autoren, später auf das Leben nach dem Tode bezogen worden und sie fahren fort: „Der Redewendung liegt ... das Bild zugrunde, dass der einzelne Mensch wie ein Zweig ist, der im Tod abgeschnitten und mit anderen Zweigen zu einem Bündel zusammengebunden und bei Gott zur Wiedereinpflanzung verwahrt wird. Entsprechend geht in dieser Inschrift [sie beziehen sich auf einen Grabstein auf dem jüdischen Friedhof in Fritzlar] so weiter: ‚Möge seine Seele verwahrt sein im Bündel des Lebendigen mit den anderen Gerechten im Garten Eden.’“
Auf dem jüdischen Friedhof in Vöhl ist der Schlussvers übrigens nicht ausgeschrieben, sondern in allen Fällen durch fünf Schriftzeichen abgekürzt.
Hin und wieder – so z.B. bei Abraham, Emanuel und Samuel Katzenstein oder bei Bernhard Frankenthal – enthalten die jüdischen Inschriften auch Charakterisierungen. Lohmann und Ogdan erkennen darin den Wunsch der Angehörigen, ihren lieben Verstorbenen Gott zu empfehlen.[17]
Jüdische Jahreszahlen
Im hebräischen Text findet sich das Todesdatum in jüdischer Zeitrechnung. Das von Schriftgelehrten mit Hilfe der Bibel errechnete Datum der Entstehung der Welt ist nach christlicher Zeitzählung der 1. Tischri des Jahres 3761 v.Chr. Jetzt (Anfang des Jahres 2002) schreiben wir das jüdische Jahr 5762. Der Einfachheit halber wird auf den Grabsteinen die Tausenderzahl weggelassen und das Jahr in sogenannter „kleiner Zählung“ angegeben.
Darüber hinaus richten sich Juden nicht – wie wir – nach einem Sonnenkalender, sondern sie orientieren sich an den Mondphasen. Es gibt je nach Jahr 5-7 Monate mit 30 und 5-7 Monate mit 29 Tagen. In normalen Jahren kommen sie so auf 353 bis 355 Tage. Innerhalb von 19 Jahren wird sieben Mal ein Schaltjahr mit zusätzlichem Monat eingefügt; dann hat das Jahr 383-385 Tage. Nach einem solchen 19jährigen Zyklus entspricht der Mond- unserem Sonnenkalender.
Ornamentaler Schmuck
Viele Steine weisen ornamentalen Schmuck auf. Selten nur findet sich der sogenannte Davidstern [Frida Blum (gest. 1933), Regine Schönthal (1933, Salomon Mildenberg (1934)]; einige Ornamente erinnern an Blumen und spielen wohl auf die Vergänglichkeit des Menschen an. Zwei sehr alte Steine, die nur die hebräische Inschrift aufweisen, haben an den Seiten eine steinerne Fackel. Am Grabstein von Bendix Külsheimer sind rechts oder links steinerne „Vasen“ erkennbar, die aber sicher nicht für den auf jüdischen Friedhöfen unüblichen Blumenschmuck gedacht waren. Mehrere Grabsteine für Männer und überraschenderweise auch Frauen aus der Familie Katzenstein tragen als Schmuck „segnende Hände“ mit gespreizten Fingern; dies ist das Symbol der Kohanim, der Priester aus dem Stamme des Aaron. Es fehlt die Kanne als Symbol der Leviten, die den Priestern die Hände wuschen. Zu diesem Stamm soll die Vöhler Familie der Sterns gehören. Lediglich der Stein des Selig Stern ist auf dem Vöhler jüdischen Friedhof vorhanden; eine Kanne ist nicht erkennbar.
Davidstern auf dem Grabstein 11.4 von Frida Blum
Blumenornament auf dem Grabstein 8.3 von Bendix Külsheimer
Blumenornament auf dem Grabstein 5.2 von Levi Blum
Blumenornament auf dem Grabstein 9.1. von Jehannette Katzenstein
Fackel am Grabstein Nr. 2.1
„Vasen“ am Grabstein 8.3 von Bendix Külsheimer
„Segnende Hände“ auf dem Grabstein 8.9 von Abraham Katzenstein
Am prachtvollsten sind die Steine des Selig Stern und der Rachel Reichhard. Während Selig Stern sicherlich zu den prominenteren Vöhler Juden zählte, wissen wir von Rachel Reichhardt sehr wenig. Sie war die Tante – wohl Schwester der Mutter – von Cäcilie Katzenstein, geb. Reichhardt, die aus Wolfhagen stammte, in den siebziger Jahren des 19. Jahrhunderts den jüngeren Samuel Katzenstein heiratete und 1898 zusammen mit anderen Vöhler Frauen den Vaterländischen Frauenverein gründete, der hilfsbedürftige und kranke Arme mit Nahrungsmitteln und Kleidung unterstützen wollte. Es ist zu vermuten, dass ihre Tante in Vöhl bei ihr wohnte und deshalb auch auf dem Vöhler Friedhof beerdigt wurde.
Die Besuchssteine
Wenn die Angehörigen von Verstorbenen den Friedhof besuchen, so legen sie zum Zeichen dafür, dass sie da waren, einen kleinen Stein auf den Grabstein oder auf die Grabplatte. Der Ursprung dieser Sitte ist nicht bekannt. Möglicherweise steht er im Zusammenhang mit Beerdigungsgewohnheiten früherer nomadisierender Stämme. Wenn jemand starb, wurde er dort, wo man sich gerade befand, beerdigt, und zum Schutz vor Tieren oder vielleicht auch um das Wiederfinden zu erleichtern, wurde die Grabstelle mit Steinen bedeckt. Dies könnte dann bei späteren Besuchen jeweils wiederholt worden sein.
Eine andere Erklärung ist, dass Steine anstelle von im Mittelmeerraum schnell vertrocknenden Blumen und Pflanzen zeigen sollten, dass jemand da war. Besonders viele Steine liegen auf den Gräbern berühmter Rabbiner, deren Anhänger und Schüler sie dort platzieren um zu zeigen, dass ihr Lehrer oder Meister Anerkennung genießt.
Auf heutigen jüdischen Friedhöfen, selbst in Israel, aber auch in Frankfurt, findet man allerdings oft auch Blumen auf den Gräbern.
Juden besuchen die Gräber ihrer Angehörigen nicht sehr oft. Dies hängt sicherlich damit zusammen, dass ein jüdischer Friedhof als unreiner Ort angesehen wird, was ja auch der Grund dafür ist, dass die Kohanim, die Nachfahren des Priesters Aaron, ihn nicht betreten und mit Leichen nach Möglichkeit nicht in Berührung kommen sollen. Wenn es allerdings geht, wird der Sohn das Grab der Eltern zur „Jahrzeit“, also am Jahrestag des Todes, besuchen.
Übrigens werden auf einem jüdischen Friedhof auch die Thorarollen und andere sakrale Gegenstände begraben, wenn sie nicht mehr gebraucht werden.
Für den jüdischen Friedhof in Vöhl ist heute der Landesverband der jüdischen Gemeinden in Hessen zuständig. Aufgrund einer Vereinbarung dieses Verbandes mit der Gemeinde pflegt diese die Anlage.
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Fußnoten
[1] Zum damaligen Kreis Vöhl gehörten – außer den Ortsteilen der heutigen Großgemeinde Vöhl – auch Altenlotheim und die Exklaven Höringhausen, Eimelrod, Hemmighausen und Deisfeld.. Das Amtshaus des Kreisrats stand in der Schlossstraße, wo sich heute der gemeindliche Bauhof befindet.
[2] Es ist noch unbekannt, wo Joseph Blum wohnte. Ein Vorfahr gleichen Namens hatte um 1705 sein Haus mit einiger Wahrscheinlichkeit auf dem Schulberg; sein Sohn Levi baute später sein Haus zwischen Arolser Straße und Schulhof. Es handelt sich um das kleine Haus gegenüber dem Hof Stracke.
[3] Heute ungefähr Mittelgasse 15; das Haus steht nicht mehr.
[4] Vermutlich hat man bei Alt-Asel die Eder überquert und ist über den Hardweg, der auf einer älteren Karte als „Heerstraße“ bezeichnet wird, bis zum Fahrentriesch bei Altenlotheim und dann durch den Pfaffengrund nach Frankenau gegangen. Übrigens hat es wohl einen weiteren Grund für das Bemühen um einen eigenen Friedhof gegeben. Wie Heinz Brandt in „Die Judengemeinde Frankenau“ berichtet, war der dortige Friedhof 1834 – also nur 4 Jahre später – für zu klein befunden worden und man musste Land dazukaufen. In Frankenau wurden übrigens auch die Juden aus Altenlotheim und – bis 1868 – auch die aus Frankenberg beerdigt.
[5] Die Identität dieses Georg Bock ist noch unbekannt. 1705 wohnte ein Georg Bock in direkter Nachbarschaft der Kirche. 1864 wohnte ein Johannes Bock im heutigen Haus Henkelstraße 4. Für die Zeit dazwischen liegt kein vollständiges Einwohnerverzeichnis vor.
[6] Die Dokumente zur Entstehung des Friedhofs sind im Staatsarchiv Marburg einzusehen unter Aktenzeichen MR 111k Vöhl 296
[7] Ähnlich war es möglicherweise in Frankenau. Dort benutzten die Einwohner den jüdischen Friedhof auch als Bleiche für die Wäsche und als Weide für Tiere.
[8] Vgl. 1. Moses 23, 19-20
[9] vgl. 1. Moses 25, 9-10
[10] vgl. 1. Moses 49, 29-32 u. 1. Moses 50, 12-13
[11] vgl. 1. Moses 50, 25 u. 2. Moses 13, 19 u. Josua 24, 32
[12] Bär Stern wohnte damals im Haus 22; dies entspricht dem heutigen Haus Arolser Straße 17
[13] Kugelmann wohnte in Haus 78, was dem heutigen Haus Kirchweg 4 entspricht
[14] Rothschild wohnte in Haus 57, dem heutigen Haus Arolser Straße 12
[15] vgl. Volker Knöppel, S. 35 f (vgl. Lit.-verz.)
[16] vgl. Lohmann/Ogdan S. 17 (s. Lit.-verz.)
[17] ebenda
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Literaturverzeichnis
Dokumente im Staatsarchiv Marburg MR 111k Vöhl
Dokumente im Archiv der Gemeinde Vöhl
Christiane Hilmes: Dokumentation des Jüdischen Friedhofs zu Vöhl/Edersee, Sommer 1991
Arnulf H. Baumann (Hrsg.): Was jeder vom Judentum wissen muß; Im Auftrag des Ausschusses "Kirche und Judentum" der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands und des Nationalkomitees des Lutherischen Weltbundes, Gütersloh 1983
Heinz Brandt: Die Judengemeinde Frankenau, Frankenberger Hefte Nr. 1 - 1992
S. Ph. de Vries: Jüdische Riten und Symbole, Reinbek 1999
Volker Knöppel: "... da war ich zu Hause". Synagogengemeinde Naumburg 1503-1938, Hofgeismar/Naumburg 1998
Alfred J. Kolatch: Jüdische Welt verstehen. Sechshundert Fragen und Antworten, Wiesbaden 1999
Elena Loewenthal: Judentum, Bern, München, Wien 1998
Paulgerhard Lohmann, Jechiel Ogdan: Jüdische Kultur in Fritzlar, Beiträge zur Stadtgeschichte Nr. 13, April 1999
Reinhold Mayer: Der Talmud, München 1980
Marc-Alain Ouaknin, Laziz Hamani: Symbole des Judentums, Wien 1995
Alfred Paffenholz: Was macht der Rabbi...? Das Judentum, München 1998
Norman Solomon: Judentum. Eine kurze Einführung, Stuttgart 1999
Günter Sternberger: Jüdische Religion, 2. Aufl., München 1996
Karl Wilke: Die Geschichte der jüdischen Gemeinde Korbach, Korbach 1993
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