Montag, 19. April 2021, Waldeckische Landeszeitung, ©Silas Klöcker
Vorsicht beim Urheberrecht
Bei einem Verstoß kann es gerade für Vereine teuer werden
VON SILAS KLÖCKER
Vöhl – Ob Fotos oder Musik, vieles ist urheberrechtlich geschützt – eine unerlaubte Nutzung führt zu Strafen, die gerade Vereine finanziell stark belasten können. So erging es auch dem Förderkreis Synagoge Vöhl.
Ein Mitglied setzte im August vergangenen Jahres eine Ortskarte auf die Internetseite des Vereins, ohne auf das Urheberrecht zu achten. Wenige Wochen später erhielt der Vorstand eine Nachricht einer Anwaltskanzlei. Euro-Cities, Betreiber eines Stadtplandienstes aus Berlin, klagte wegen des Verstoßes. „Das war für uns ärgerlich, zumal die Karte nur provisorisch auf der Homepage stand“, sagt der Vorsitzende Karl-Heinz Stadtler. Einen Schadensersatz über einen vierstelligen Betrag musste der Vöhler Verein daraufhin bezahlen und in der Folge auch eine Unterlassungserklärung unterzeichnen. Der Vorsitzende zeigt sich einsichtig: „Wir hätten die Karte nicht nutzen dürfen, daher akzeptieren wir eine Strafe.“ Allerdings sei diese zu hoch bemessen und es mache den Anschein, als sei dies eine Art Geschäftsmodell.
Das bestätigte ihnen ein Jurist. „Es ist bekannt, dass es Anwaltskanzleien gibt, denen nicht das Urheberrecht, sondern das Geldverdienen durch Auffinden von Verstößen wichtig ist“, sagt er. Aus diesem Grund habe der Gesetzgeber gehandelt und Veränderungen vorgenommen. „Leider betrifft dies nur ,natürliche Personen’“, teilt er mit, „der Gesetzeswortlaut ist hierbei eindeutig, obwohl ein gemeinnütziger Verein genauso schutzwürdig sein sollte.“ Durch dieses Gesetz wird die Strafe auf maximal 1000 Euro begrenzt. Stadtler betont: „Von uns hat man mehr als das Doppelte verlangt.“ Aufgrund der Höhe konnte Euro-Cities zudem mit den Forderungen ans Landgericht gehen. Dort herrsche Anwalts-zwang, was die Kosten hochgetrieben habe. „Der Druck wegen eines bereits anberaumten Gerichtsverfahrens war groß.“ Der Förderkreis fordert deshalb Schutz auch für Vereine und machte dies in einem Brief an das Justizministerium deutlich.
Mit Blick ins Internet zeigt sich, dass es kein Einzelfall ist. Rechtsanwälte berichten kritisch von zahlreichen solcher Fälle. Euro-Cities betonte in einer Stellungnahme, dass es Preislisten gebe, die jeder einsehen könne. Geschäftsführer Dr. Hans Biermann erklärte außerdem: „Die Bestrafung resultiert aus der Lizenzanalogie. Das heißt, dass ein Verletzer nicht bessergestellt sein darf als jemand, der eine Lizenz legal erwirbt.“