Sonntag, 26. Januar 2020, 19.00 Uhr, Demokratie feiern



Wir feiern das Grundgesetz …

… und erinnern an die Ermordeten des Nationalsozialismus
 

Am Sonntag, 26. Januar, 19 Uhr feiert der Förderkreis Synagoge in Vöhl zusammen mit Schülerinnen und Schülern der Ederseeschule Herzhausen und einer Tanzgruppe aus Marburg das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Feiern Sie mit uns die freieste und demokratischste Verfassung, die es je auf deutschem Boden gegeben hat! Und wir erinnern an die Ermordung von mehr als 6 Millionen Menschen einer anderen Religion, einer anderen ethnischen Zugehörigkeit oder einer anderen politischen Auffassung durch das nationalsozialistische Deutschland.
Am 27. Januar 1945 – also recht genau vor 75 Jahren – befreiten sowjetische Truppen das größte deutsche Arbeits-, Konzentrations- und Vernichtungslager bei der Stadt Auschwitz.
Etwas mehr als vier Jahre später – am 23. Mai 1949 – wurde das deutsche Grundgesetz verabschiedet, das so etwas wie die Verfolgung und Vernichtung von  Minderheiten unmöglich machen soll.
Das Grundgesetz feiern – das geht auf die Initiative einer Projektgruppe unseres Landkreises zurück, die mit Unterstützung des Netzwerks für Toleranz mit verschiedenen Gruppen an verschiedenen Orten in Waldeck-Frankenberg bis zum 3. Oktober 2020, dem 30. Jahrestag der Wiedervereinigung, die verschiedenen Grundrechte unserer Verfassung feiern wird. Das Motto dieser Veranstaltungsreihe lautet  „Demokratie feiern – Mit den Grundrechten durch das Jahr“ .
Der Synagogen-Förderkreis wird zusammen mit einer Gruppe von Schülern einer zehnten Klasse der Ederseeschule Herzhausen und einer von Sahra Küpfer geleiteten Tanzgruppe aus Marburg den Artikel 2 des Grundgesetzes mit Wort, Bild und Tanz präsentieren. Er lautet:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Vor allem dieser Artikel macht deutlich, dass die Mütter und Väter des Grundgesetzes für die Zukunft verhindern wollten, dass man Menschen so einfach die Freiheit, die Gesundheit und gar ihr Leben nehmen kann, wie es in den 12 Jahren vor 1945 geschehen ist. Insofern ist er für die doppelte Bedeutung der Veranstaltung – das Grundgesetz feiern und an den Holocaust erinnern – besonders geeignet.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!


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